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Allgemeine Geschedingungen
1. ABSCHLUSS DES REISEVERTRAGES 1.1 Mit der Reiseanmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. 1.2 Mit Ihrer Reiseanmeldung auf der Grundlage unserer Prospekte bieten Sie uns den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Der Reisevertragkommt mit der Annahme der Anmeldung durch uns in Paderborn zustande. ber die Annahme, fdie es keiner besonderen Form bedarf, informieren wir Sie durch ndung der Reisebestigung/Rechnung. 1.3 Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Reiseveranstalter zustande. Bei oder unverzglich nach Vertragsabschluss wird der Reiseveranstalter dem Kunden eine schriftliche Reisebestung aushn, die Angaben ie gebuchten Reiseleistungen entht. 1.4 Weicht der Inhalt der Reisebest vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er f die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Reisende innerhalb der Bindungsfrist dem Reiseveranstalter die Annahme erklas auch durch Zahlung erfolgen kann. 1.5 Sollten dem Reisenden die Reiseunterlagen nicht spstens bis 4 Tage vor dem Reisetermin zugegangen sein (Ausnahme: kurzfristige Buchungen),hat sich der Kunde unverz an sein Reiseb wenden.
2. BEZAHLUNG 2.1 Zur Absicherung des Reisenden hat der Reiseveranstalter eine Insolvenzversicherung abgeschlossen. Hierer verhh der Sicherungsschein. Der Sicherungsschein wird an den Reisenden zusammen mit der Reisebestng versandt. Mit Vertragsschluss wird gegen Aushndigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung auf den Reisepreis in Hhe von bis zu 25 % fllig. Die Kosten fReiseversicherungen werden in voller Hzusammen mit der Anzahlung fDie Restzahlung ist spns 4 Wochen vor Reisebeginn zu leisten, sofern zu diesem Zeitpunkt die endgtige Durchfung der Reise noch nicht feststeht. Sollte die Reise spter als 4 Wochen vor Reisebeginn gebucht worden sein, hat die Reisepreiszahlung spestens bei Aushng oder Zugang der Reiseunterlagen (einschlieh des Sicherungsscheines) zu erfolgen. 2.2 Dauert die Reise nicht lals 24 Stunden, schlie keine htung ein und igt der Reisepreis 75 t, so darf der volle Reisepreis auch ohne Aushigung eines Sicherungsscheines verlangt werden.
3. LEISTUNGEN 3.1 Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen im Katalog und aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebesttigung. Die in dem Prospektenthaltenen Angaben sind fden Reiseveranstalter bindend. Der Reiseveranstalter behh jedoch ausdr vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gr vor Vertragsschluss eine derung der Prospektangaben zu erklren, er die der Reisende vor Buchung selbstversth informiert wird. 3.2 Reisebos den Sonderwhe, die nicht im Katalog ausgeschrieben sind, wie z.B. bestimmte Lage des Zimmers, Meerblick etc. nur entgegennehmen, wenn diese als unverbindlich bezeichnet werden. Der Veranstalter wird sich bemem Wunsch des Reisenden zu entsprechen. Reisebs sind nicht berechtigt, ohne schriftliche Bestigung des Veranstalters von der Leistungsbeschreibung abweichende Zusagen zu machen, soweit sie hierzu nicht im Einzelfall erm sind. 3.3 Das Mitf von Haustieren ist dem Reisenden nur in den Fen gestattet, in denen die Leistungsbeschreibung dies ausdrich vorsieht oder der Veranstalter auf Anfrage des Reisenden dies dem Kunden gesondert schriftlich bestigt hat.
4. PREISNDERUNGSVORBEHALT VOR VERTRAGSSCHLUSS Die in diesem Prospekt angegebenen Preise sind fn Reiseveranstalter bindend. Der Reiseveranstalter beht sich jedoch ausdrklich vor, vor Vertragsschluss eine ng des Reisepreises insbesondere aus folgenden Gru erken, r die der Kunde vor der Buchung selbstversth informiert wird. Eine entsprechende Anpassung des im Prospekt angegebenen Preises ist im Falle der Erhhung der Befderungskosten, der Abgabe fr bestimmte Leistungen im Hafen- oder Flughafengeboder einer erung der fdie betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Verentlichung des Prospektes zul Eine Preisanpassung ist auerdem zul, wenn die vom Kunden gewchte und im Prospekt angebotene Pauschalreise nur durch den Einkauf zusher touristischer Leistungen (Kontingente) nach Vertlichung des Prospektes verfst.
5. LEISTUNGS- UND PREISUNGEN 5.1 rungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigefhrt wurden, sind nur gestattet, soweit die ngen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeintrigt. 5.2 Eventuelle Gewhrleistungsansprbleiben unberhrt, soweit die geerten Leistungen mit M behaftet sind. 5.3 Der Reiseveranstalter ist verp! ichtet, den Kunden r Leistungserungen oder Abweichungen unverzich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird er dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rcktritt anbieten. 5.4 Im Fall einer erheblichen rung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Gebren vom Reisevertrag zurutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis fr den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. DerReisende hat diese Rechte unverzlich nach der Erklng des Reiseveranstalters er die g diesem gegenltend zu machen.
6. RRITT DURCH DEN KUNDEN, UMBUCHUNGEN, ERSATZPERSONEN 6.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurten. Mah ist der Zugang der Rttserkleim Reiseveranstalter. Dem Kunden wird empfohlen, den Rcktritt schriftlich zu erklren. 6.2 Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurr tritter die Reise nicht an, so kann der Reiseveranstalter Ersatz f die getroffenen Reisevorkehrungen und f seine Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewh ersparte Aufwendungen und me anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen zu berksichtigen. 6.3 Der Reiseveranstalter kann diesen Ersatzanspruch unter Bersichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Ns Zeitpunktes des Rktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhtnis zum Reisepreis pauschalieren: Fgpauschalreisen (gilt nicht, wenn der Flug durch den Reisenden selbst gebucht wurde):
bis 30 Tage vor Reiseantritt 20 %
ab 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 30 %
ab 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 40 %
ab 14.Tag bis 7. Tag vor Reiseantritt 50 %
ab 6. Tag vor Reiseantritt 60 %
bei Nichtantritt 80 %
Fr Kur- und Wellnesspauschalreisen mit eigener
bzw. Busanreise:
bis 30 Tage vor Reiseantritt 25 %
ab 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 35 %
ab 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 60 %
ab 14.Tag bis 7. Tag vor Reiseantritt 70 %
ab 6. Tag vor Reiseantritt 90 %
Fur- und Wellnesspauschalreisen mit Bahn - anreise:
bis 30 Tage vor Reiseantritt 25 %
ab 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 35 %
ab 21.Tag bis 15. Tag vor Reiseantritt 60 %
ab 14.Tag bis 7. Tag vor Reiseantritt 70 %
ab 6. Tag vor Reiseantritt 80 %
Dem Reisenden bleibt es unbenommen, dem Reiseveranstalter nachzuweisen, dass ihm kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als die von ihm geforderte Pauschale. Im Falle eines Rk-tritts kann der Reiseveranstalter vom Reisenden die tatsch entstandenen Mehrkosten verlangen. 6.3 (Stornopauschale) und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgefrt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungsw, die nur geringfe Kosten verursachen. 6.4 Werden auf Wunsch des Kunden nach der Buchung der Reise fnen Termin, der innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches der Reiseausschreibung liegt, derungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Befgsart vorgenommen (Umbuchung), kann der Reiseveranstalter bis zum 30. Tag vor Reiseantritt ein Umbuchungsentgelt pro Reisenden in He von 35,- rheben. 6.5 Umbuchungswnsche des Kunden, die nach Ablauf der Fristen erfolgen, k sofern ihre Durchfrung erhaupt mh ist, nur nach Rritt vom Reisevertrag zu Bedingungen gem Ziff. 6.6 Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Der Reiseveranstalter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht gen oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behe Anordnungen entgegenstehen. Tritt eine Ersatzperson an die Stelle des angemeldeten Teilnehmers, ist der Veranstalter berechtigt, fr die ihm durch die Teilnahme der Ersatzperson entstehenden Kosten eine Bearbeitungsgebin H von 35 erlangen. Der Nachweis nicht entstandener oder wesentlich niedrigerer Kosten bleibt dem Reisenden unbenommen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner fden Restpreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
7. RTT UND KNG DURCH DEN REISEVERANSTALTER 7.1 Der Reiseveranstalter kann ohne Einhaltung einer Frist den Reisevertrag kgen, wenn der Reisende die Durchfrung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig ster wenn er sich in einem solchen Maragswidrig verhass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kder Reiseveranstalter, so beh den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt. 7.2 Der Reiseveranstalter kann bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung fie entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen worden ist, bis 30 Tage vor Reiseantritt kgen. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Kunden unverzglich nach Eintritt der Voraussetzung fdie Nichtdurchf der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rktrittserklng unverzh zuzuleiten. Der Kunde erhlt den eingezahlten Reisepreis unverzh zurk. Sollte bereits zu einem fr Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, unterrichtet der Reiseveranstalter den Kunden hiervon.
8. AUFHEBUNG DES VERTRAGES WEGEN AUSSERGEWHNLICHER UMSTNDE (HHERE GEWALT) 8.1 Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer herer Gewalterheblich beschwert, gefet oder beeintrt, so kowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag gem651 j BGB kigen. Wird der Vertrag gekdigt, so kann der Reiseveranstalter fe bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschdigung verlangen. 8.2 Weiterhin ist der Reiseveranstalter verpflichtet,die notwendigen Man zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rfng umfasst, den Reisenden zurefn. Die Mehrkosten f die Rckbefderung sind von den Parteien je zur H zu tragen. Im n fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last. Reisehinweise des Ausw Amtes kann der Reisende unter der Internetadresse: www.auswaertigesamt.de oder der Telefonnummer 030/ 5000 2000 abrufen.
9. ABHILFE/MINDERUNG/ KNG/SCHADENSERSATZ 9.1 Wird die Reise nicht vertragsgem erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Der Reiseveranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhnismgen Aufwand erfordert. Der Reiseveranstalter kann auch in der Weise Abhilfe schaffen,dass er eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt. Der Reiseveranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhltnismufwand erfordert. 9.2 Fr die Dauer einer nicht vertragsgembringung der Reise kann der Reisende eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreisesverlangen (Minderung). Der Reisepreis ist in dem Verhtnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben w. Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Reisende schuldhaft unterl, den Mangel anzuzeigen. 9.3 Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeintrtigt und leistet der Reiseveranstalter innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag k. Im eigenen Interesse des Reisenden und aus Beweissicherungsgrird eine schriftliche Kungserklempfohlen. Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, dem Reiseveranstalter erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmlich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kg des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt ist. Im Falle der Kigung schuldet der Reisende dem Reiseveranstalter den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenen Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen fn von Interesse waren. 9.4 Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kng Schadensersatz wegen Nichterfung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den der Reiseveranstalter nicht zu vertreten hat.
10. BESCHRKUNG DER HAFTUNG 10.1 Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters fie nicht Krschn sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschrnkt, 1.soweit ein Schaden des Reisenden weder vors noch grob fahrl herbeigef wird oder 2.soweit der Reiseveranstalter fen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungstrs verantwortlich ist. 10.2 Falle gegen den Veranstalter gerichteten Schadensersatzansprn aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrligkeit beruhen, haftet der Veranstalter bei Sachschbis 4.100ersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung fhschn auf H dreifachen Reisepreises beschr. Diese Haftungshtsummen gelten jeweils je Reisenden und Reise. 10.3 Ein Schadensersatzanspruch gegen den Reiseveranstalter ist insoweit beschr oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler inkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungstrger zu erbringen den Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungstrr nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschren geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
11. MITWIRKUNGSPFLICHT 11.1 Der Reisende ist verp! ichtet, bei aufgetretenen Leistungsstungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Sch zu vermeiden oder gering zu halten. 11.2 Der Reisende ist insbesondere verp! ichtet, seine Beanstandungen unverzlich der chen Reiseleitung vor Ort zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, fhilfe zu sorgen, sofern dies mh ist. Unterlsst der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein. Die Anzeige des Mangels gegenr der Hotelrezeption ist i.d.R. keine gengende Mzeige. Vollstndiger Name und Telefonnummer(n) der Reiseleitung sind den Reisunterlagen zu entnehmen.
12. AUSSCHLUSS VON ANSPRN UND VERJNG 12.1 Ansprche wegen nicht vertragsgemringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigungder Reise gegenem Reiseveranstalter geltendzu machen. Nach Ablauf der Frist kann der ReisendeAnsprche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindertworden ist. 12.2 Ansprs Reisenden nach den bis 651 f BGB verjren in einem Jahr. Die Verjhrung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise demVertrag nach enden sollte. Schweben zwischen demReisenden und dem Reiseveranstalter Verhandlungen er den Anspruch oder die den Anspruchbegrndenden Umstde, so ist die Verjrung gehemmt, bis der Reisende oder der Reiseveranstalterdie Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. DieVerjrung tritt frhestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
13. PASS-, VISA- UND GESUNDHEITSVORSCHRIFTEN 13.1 Der Reiseveranstalter steht dafr ein, Staatsangehge des Staates, in dem die Reise angeboten wird, e Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle nderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Fngehge anderer Staaten gibt das zustige Konsulat Auskunft. 13.2 Der Reiseveranstalter haftet nicht fdie recht-zeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende den Reiseveranstalter mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der Reiseveranstalter die Verzrung zu vertreten hat. 13.3 Der Reisende ist fEinhaltung aller fdie Durchfng der Reise wichtigen Vorschriften selbstverantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rcktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation des Reiseveranstalters bedingt sind.
14. UNWIRKSAMKEIT EINZELNER BESTIMMUNGEN Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
15. GERICHTSSTAND FKlagen aus dem Reisevertrag ist der Gerichtsstand nach den gesetzlichen Bestimmungen malich, es sei denn eine Klage des Reiseveranstalters richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewchen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fist Gerichtsstand der Sitz des Reiseveranstalters.
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